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Juli 2024
Die e-Rechnung wird Pflicht!  
Mit der Zustimmung durch den Budesrat am 22. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz bestätigt. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 e-Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten zu können. Eine Rechnung im pdf-Format ist keine e-Rechnung! Die e-Rechnung bezeichnet eine Rechnung, die in einem standardisierten digitalen Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Diese Form ermöglicht es, die Daten der Rechnung direkt in ein Buchhaltungssystem zu übernehmen. Für den Versand von e-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis 2028. Es lohnt sich, schon jetzt nach geeigneten Softwarelösungen zu schauen.